Allgemeine Vertragsbedingungen

Hebammenpraxis Meilenstein I Esslinger Str. 65 I 73765 Neuhausen I 07158 - 9547409

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen des oben genannten Vertragspartners.

Terminverlegung
Da die betreuende Hebamme auch zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, können in Ausnahmefällen Termine kurzfristig nicht wahrgenommen werden. In diesem Falle wird sie sich so schnell es ihr möglich ist melden und das weitere Vorgehen besprechen.
 

Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme. Sofern ärztliches Personal hinzugezogen werden muss, entsteht zu diesen ein gesondertes Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.

Privatrechnungen
Rechnungen der Hebammenpraxis an SelbstzahlerInnen sind innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB). 
Privatversicherte informieren sich bitte bei Ihrer Versicherung über den Umfang und der Erstattungsfähigkeit von Hebammenhilfe. 
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen jeweils eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet.