Allgemeine Vertragsbedingungen
Hebammenpraxis Meilenstein I Esslinger Str. 65 I 73765 Neuhausen I 07158 - 9547409
Diese allgemeinen Vertragsbedingungen gelten für die vertraglichen Beziehungen des oben genannten Vertragspartners.
Terminverlegung
Da die betreuende Hebamme auch zu ungeplanten Einsätzen gerufen werden kann, können in Ausnahmefällen Termine kurzfristig nicht wahrgenommen werden. In diesem Falle wird sie sich so schnell es ihr möglich ist melden und das weitere Vorgehen besprechen.
Haftung
Die Hebamme haftet für Leistungen der Hebammenhilfe im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Für die Tätigkeit jeder Hebamme im Rahmen des Vertrages besteht eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer ausreichenden Deckungssumme. Sofern ärztliches Personal hinzugezogen werden muss, entsteht zu diesen ein gesondertes Vertragsverhältnis. Die Hebamme haftet nicht für die ärztlichen und ärztlich veranlassten Leistungen.
Privatrechnungen
Rechnungen der Hebammenpraxis an SelbstzahlerInnen sind innerhalb der Zahlungsfrist zu begleichen, unabhängig von der Erstattungsdauer durch die Versicherung oder der Beihilfestelle (§286 Abs. 3 BGB).
Privatversicherte informieren sich bitte bei Ihrer Versicherung über den Umfang und der Erstattungsfähigkeit von Hebammenhilfe.
Bei Zahlungsverzug wird neben den Verzugszinsen jeweils eine Mahngebühr in Höhe von 5,00 EUR berechnet.
Datenschutzerklärung
Art und Zweck der zu verarbeitenden Daten
Im Rahmen der Hebammentätigkeit werden personenbezogene Daten der PatientIn wie auch der Kinder, von der Hebammenpraxis als verantwortliche Stelle erhoben, verarbeitet und genutzt. Neben Angabe zur Person und sozialem Status gehören hierzu insbesondere die für die Behandlung notwendigen medizinischen Befunde. Ein Umgang mit diesen Daten erfolgt lediglich, soweit dies für die Erbringung, Abrechnung, Dokumentation und Archivierung gemäß der Hebammenberufsordnung oder Sicherung der Qualität der Hilfeleistung der Hebamme erforderlich ist. Die Hebammenpraxis erfüllt die Voraussetzungen für die Verarbeitung von Gesundheitsdaten entsprechend des Art 9 Abs. 3 DSGVO.
Weitergabe der Daten
Die Daten werden nur an Dritte übermittelt, wenn die PatientIn einwilligt oder eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht, was in folgenden Fällen gegeben ist:
Die Hebamme unterliegt auch gegenüber anderen an der Behandlung beteiligten Berufsgruppen der Schweigepflicht. Die medizinisch erforderlichen Daten wird die
Hebamme jedoch mit diesen Berufsgruppen austauschen, sofern die PatientIn hiermit einverstanden ist oder eine Notsituation dies rechtfertigt, insbesondere wenn die
PatientIn nicht ansprechbar und weitere Hilfe dringlich ist.
• Die Abrechnung mit öffentlich-rechtlichen Kostenträgern, insbesondere der Krankenkassen erfolgt direkt diesen gegenüber, sei es durch die Hebammenpraxis
unmittelbar oder entsprechend §301a Abs. 2 SGB V über eine externe Abrechnungsstelle.
• Bei PrivatpatientInnen oder im Rahmen von Wahlleistungen erfolgt die Abrechnung direkt gegenüber der PatientIn, sei es durch die Hebammenpraxis unmittelbar oder eine externe Abrechnungsstelle
• Sofern Probenentnahmen vorgenommen werden, führt die Hebamme die Untersuchung der Proben nicht selbst durch, sondern beauftragt damit im Namen der PatientIn einen Laborarzt bzw. ein medizinisches Labor
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden zunächst so lange gespeichert, bis die Betreuung abgeschlossen und abgerechnet ist. Nach der Rechnungsstellung entstehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten aus dem Steuerrecht (§14b UstG). Danach müssen entsprechende Nachweise zehn Jahre aufbewahrt werden. Die Aufbewahrungsfrist beginnt mit dem Schluss des Kalenderjahres. Nach §630f Abs.3 BGB besteht eine Aufbewahrungspflicht für die Dokumentation der Hebammenversorgung von zehn Jahren. Gleiches ergibt sich regelmäßig auch aus der gültigen Hebammenberufsordnung, sofern dort nicht längere Fristen vorgesehen sind. Im Hinblick auf §199 Abs. 2 BGB ist die Hebamme berechtigt, die Dokumentation bis zu 30 Jahre aufzubewahren.
Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruchsrechts gegen die Verarbeitung
Sofern die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, besteht auf Ihrer Seite ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO), Berichtigung (Art. 18 DSGVO), Löschung (Art. 17 DSGVO) oder Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten (Art. 18 DSGVO). Darüber hinaus haben sie ggf. ein Widerspruchsrecht gegen diese Verarbeitung (Art. 21 DSGVO).
Beschwerderecht und Aufsichtsbehörde
Sie haben gemäß Art. 77 DSGVO die Möglichkeit, Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde zu erheben. In diesem Falle ist dies die zuständige
Aufsichtsbehörde:
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg
Lautenschlagerstr. 20, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711-615541-0, Telefax: 0711-615541-15
E-Mail: poststelle @lfdi.bwl.de, Website: www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de

